Frequently Asked Questions - Shopper

 

Ja, mit dem Zollstempel wird die Ausfuhr bestätigt und erst dann kann man die MwSt. zurückbekommen.

  1. Sie haben Ihren Wohnort in einem Nicht-EU-Mitgliedstaat und können dies durch Personaldokumente gegenüber dem Zoll auch nachweisen. Die Staatsangehörigkeit spielt hier keine Rolle.
  2. Sie sind nicht im Besitz eines Aufenthaltstitels, der zu einem inländischen Aufenthalt von länger als 3 Monaten berechtigt und
  3. Sie führen die Waren innerhalb von 3 Monaten (d.h. bevor der dritte auf den Kauf folgende Monat abgelaufen ist) selbst in Ihrem persönlichen Reisegepäck aus.
  1. Schauen Sie nach Geschäften mit einem Tax Free Aufkleber.
  2. Fragen Sie beim Bezahlen nach Tax Free.
  3. Sie bekommen, ein Tax Free Formular mit Ihrem Kassenbeleg zusammengetackert, in einem Briefumschlag ausgehändigt.
  4. Bitte füllen Sie dieses Formular mit Ihrer Adresse aus und unterschreiben Sie es!

Sie müssen sich die Ausfuhr der Ware beim Zoll bestätigen lassen. Das können Sie nur am letzten Punkt an dem Sie die EU verlassen. In der Regel geschieht das am Flughafen bzw. an der Landesgrenze, z.B. Deutschland-Schweiz. Sie müssen die eingekaufte Ware, den Tax Free Voucher mit dem passenden Kassenbon und Ihren Reisepass an der zuständigen Zollstelle vorzeigen. Der Zollstempel bestätigt die Ausfuhr der Ware.

  1. Ist Ihre Tax Free Ware im Koffer, erwähnen Sie bitte beim Check-In, dass Sie Tax Free Ware haben und Ihr Koffer zum Zoll muss. Sie erhalten Ihre Boardingkarte, welche Sie beim Zoll vorzeigen müssen und Ihren Koffer zurück, der dann vom Zoll ins Flugzeug befördert wird!
  2. Ist Ihre Tax Free Ware im Handgepäck, checken Sie Ihre Koffer ein und gehen nach der Sicherheitskontrolle zum Zoll.
  • Am Zoll zeigen Sie Ihre vollständig ausgefüllten Tax Free Papiere, Ihren Reisepass, Ihre Boardingkarte sowie Ihren Koffer und folgen der Anweisung des Zollbeamten. Sind Ihre Papiere und die Ware in Ordnung, erhalten Sie einen Zollstempel.
  • Anschließend können Sie Sich die Rückerstattung am Tax Free Germany Service Schalter bzw. Partner bar auszahlen lassen.
  • Oder Sie schicken den Tax Free Voucher im vorfrankierten Briefumschlag (der Ihnen im Geschäft ausgehändigt wurde) an die Tax Free Germany Zentrale. Bitte werfen Sie den Briefumschlag nur in einen Post Briefkasten ein. Hier wird Ihre Kreditkartennummer für eine Überweisung benötigt, die Sie auf dem Voucher eintragen müssen. Ebenso finden Sie diese Briefumschläge an allen unseren Auszahlungsstellen! Eine Gutschrift auf dem Kreditkartenkonto erfolgt nach Posteingang nach drei Arbeitstagen.

Am letzten Punkt an dem Sie die EU verlassen. In der Regel geschieht das am Flughafen bzw. an der Landesgrenze, z.B. Deutschland-Schweiz.

Sie müssen die eingekaufte Ware, den Tax Free Voucher mit dem passenden Kassenbon und Ihren Reisepass an der zuständigen Zollstelle vorzeigen.

a. Achtung! Beim Einschicken raten wir Ihnen, Ihre Tax Free Unterlagen (Voucher, die original Quittung und den Briefumschlag) zu kopieren oder abfotografieren und ggf. per Einschreiben zu schicken.

b. Sie schicken den vollständig ausgefüllten Tax Free Voucher und den original Kassenbeleg im vorfrankierten Briefumschlag (der Ihnen im Geschäft ausgehändigt wurde) an die Tax Free Germany Zentrale. Bitte werfen Sie den Briefumschlag nur in einen Post Briefkasten ein.

c. Haben Sie keinen Briefumschlag von Tax Free Germany zur Hand, schicken Sie die Unterlagen in einem ausreichend frankiertem Briefumschlag an:

Tax Free Germany GmbH
Im Birkes 13
D-64859 Eppertshausen

a. Am Flughafen bei Ihrer Ausreise.

b. Bei Einsendung der Unterlagen, erfolgt eine Gutschrift auf Ihrem Kreditkartenkonto nach Posteingang innerhalb von acht Wochen.

c. Erhalten Sie nach zwei Monaten keine Gutschrift bitten wir Sie sich mit uns in Verbindung zu setzen.

Die Rückerstattung ist die gesetzliche MwSt. minus eine Bearbeitungsgebühr. Sie können sich diese in unserem Rückerstattungsrechner (Link)errechnen lassen.

Nein, von Tax Free Germany wird keine zusätzliche Gebühr bei der Auszahlung am Flughafen erhoben.

3 Monate (d.h. bevor der dritte auf den Kauf folgende Monat abgelaufen ist).

Achten Sie auf einen Tax Free Aufkleber an der Tür, am Schaufenster oder im Kassenbereich. Oder fragen Sie einen Mitarbeiter an der Kasse.

a. in Deutschland erbrachte Dienstleistungen (so müssen Sie beispielsweise Bus- oder Bahnfahrten, Reparaturen, Restaurantbesuche und Hotelübernachtungen einschließlich der deutschen Umsatzsteuer bezahlen),

b. Waren zur Ausrüstung von privaten Fahrzeugen aller Art (z.B. Stoßstangen, Außenspiegel, Abschleppseil, Reifen und Verbandskasten) und

c. Waren zur Versorgung eines Fahrzeuges wie Kraftstoff, Motoröl oder Pflegemittel.

Nein, denn die Ware muss dem Zoll in der Originalverpackung und einem einwandfreiem Zustand vorgezeigt werden. Sonst könnte der Zoll die Bescheinigung der Ausfuhr verweigern.

a. Vollständiger Vor- und Nachname

b. Vollständige Adresse und Land an dem Sie Ihren ersten Wohnsitz haben

c. Passnummer

d. Datum und Unterschrift

e. Falls Sie die Überweisung wünschen, Ihre vollständige Bankdaten