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Tax Free Einkaufen
 
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Voraussetzungen

  1. Sie haben Ihren Wohnort in einem Nicht-EU-Mitgliedstaat und können dies durch Personaldokumente gegenüber dem Zoll auch nachweisen. Die Staatsangehörigkeit spielt hier keine Rolle.
  2. Sie sind nicht im Besitz eines Aufenthaltstitels, der zu einem inländischen Aufenthalt von länger als 3 Monaten berechtigt und
  3. Sie führen die Waren innerhalb von 3 Monaten (d.h. bevor der dritte auf den Kauf folgende Monat abgelaufen ist) selbst in Ihrem persönlichen Reisegepäck aus.
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Im Geschäft

  1. Schauen Sie nach Geschäften mit einem Tax Free Germany Aufkleber.
  2. Fragen Sie beim Bezahlen nach Tax Free Germany.
  3. Sie bekommen ein Tax Free Germany Formular mit Ihrem Kassenbeleg zusammengetackert, in einem Briefumschlag ausgehändigt.
  4. Bitte füllen Sie dieses Formular mit Ihrer Adresse aus und unterschreiben Sie es!
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Ausreise

Sie müssen sich die Ausfuhr der Ware beim Zoll bestätigen lassen. Das können Sie nur am letzten Punkt an dem Sie die EU verlassen. In der Regel geschieht das am Flughafen bzw. an der Landesgrenze, z.B. Deutschland-Schweiz. Sie müssen die eingekaufte Ware, den Tax Free Germany Voucher mit dem passenden Kassenbon und Ihren Reisepass an der zuständigen Zollstelle vorzeigen. Der Zollstempel bestätigt die Ausfuhr der Ware.

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Am Flughafen

  1. Ist Ihre Tax Free Ware im Koffer, erwähnen Sie bitte beim Check-In, dass Sie Tax Free Ware haben und Ihr Koffer zum Zoll muss. Sie erhalten Ihre Boardingkarte, welche Sie beim Zoll vorzeigen müssen und Ihren Koffer zurück, der dann vom Zoll ins Flugzeug befördert wird!
  2. Ist Ihre Tax Free Ware im Handgepäck, checken Sie Ihre Koffer ein und gehen nach der Sicherheitskontrolle zum Zoll.
  • Am Zoll zeigen Sie Ihre vollständig ausgefüllten Tax Free Germany Papiere, Ihren Reisepass, Ihre Boardingkarte sowie Ihren Koffer und folgen der Anweisung des Zollbeamten. Sind Ihre Papiere und die Ware in Ordnung, erhalten Sie einen Zollstempel.
  • Anschließend können Sie Sich die Rückerstattung am Tax Free Germany Service Schalter bzw. Partner bar auszahlen lassen.
  • Oder Sie schicken den Tax Free Voucher im vorfrankierten Briefumschlag (der Ihnen im Geschäft ausgehändigt wurde) an die Tax Free Germany Zentrale. Bitte werfen Sie den Briefumschlag nur in einen Post Briefkasten ein. Hier wird Ihre Kreditkartennummer für eine Überweisung benötigt, die Sie auf dem Voucher eintragen müssen. Ebenso finden Sie diese Briefumschläge an allen unseren Auszahlungsstellen! Eine Gutschrift auf dem Kreditkartenkonto erfolgt nach Posteingang nach fünf Arbeitstagen.